Datenschutzpolitik
Ausgangslage
Die Spielbanken der Schweiz unterstehen der Aufsicht der Eidgenössischen Spielbankenkommission (ESBK). Die ESBK überwacht und überprüft die Einhaltung der gesetzlichen Auflagen und deren Umsetzungen. Aufgrund dieser Auflagen, aber auch der Vorgaben, die sich aus dem Geldwäschereigesetz ergeben, sind die Spielbanken verpflichtet, persönliche Daten von Gästen zu erheben.
Die Datenschutzpolitik der Swiss Casinos Gruppe legt den Stellenwert des Datenschutzes im Sinne des Schutzes der Persönlichkeit, der Privatsphäre und der Grundrechte der Gäste fest und verpflichtet zu einem sicheren Umgang mit Daten, welche im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen erhoben werden müssen.
Gesetzliche Grundlagen
Unsere Datensammlungen basieren auf folgenden Gesetzen und Verordnungen:
| Spielbankengesetz | SBG |
| Spielbankenverordnung | VSBG |
| Glücksspielverordnung | GSV |
| Geldwäschereigesetz | GwG |
| Geldwäschereiverordnung | GwV / ESBK |
| Datenschutzgesetz | DSG |
Grundprinzipien
Die Swiss Casinos Gruppe verpflichtet sich, Personendaten ausschliesslich in jenem Umfang zu bearbeiten, wie dies für den Geschäftsablauf notwendig oder durch gesetzliche Bestimmungen erforderlich ist.
Datenschutzgrundsätze
Die Swiss Casinos Gruppe verpflichtet sich zur Einhaltung der folgenden Grundsätze:
| Zweckbindung | Personendaten werden nur zum Zweck, zu welchem sie von Swiss Casinos beschafft wurden, bearbeitet. |
| Sorgfalt | Beim Bearbeiten von personenbezogenen Daten wird der Grundsatz von Treu und Glauben beachtet. Betroffene Personen dürfen darauf vertrauen, dass mit ihren Daten sorgfältig umgegangen wird und nur berechtigte Personen darauf Zugriff haben. |
| Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität | Personendaten müssen richtig, vollständig und aktuell sein. Ist dies nicht (mehr) der Fall, werden diese bereinigt und ergänzt. Ist eine Bereinigung nicht möglich, werden die Daten gelöscht. |
| Auskunfts- und Einsichtsrecht | Die Swiss Casinos Betriebe räumen betroffenen Personen auf deren Verlangen hin das Recht ein, Auskunft über, oder Einsicht in ihre bei Swiss Casinos bearbeiteten Daten zu erhalten. Dieses Recht umfasst den Zweck, die Schutzklasse, sowie die allfälligen Empfänger der Daten. Dem Berechtigten steht es unter Berücksichtigung der Verhältnismässigkeit zu, Daten zu berichtigen, sperren oder löschen zu lassen, sofern nicht gesetzliche Auflagen dagegen sprechen. |
| Rechtmässigkeit | Die Swiss Casinos Betriebe bearbeiten nur dann personenbezogene Daten, wenn mindestens eines der nachfolgenden Kriterien erfüllt ist:
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| Weitergabe von Daten | Die Swiss Casinos Betriebe geben keine Daten an Dritte weiter, wenn nicht eine gesetzliche Verpflichtung dafür besteht oder das Einverständnis der betroffenen Person vorliegt. Eine Weitergabe von Daten ins Ausland ist grundsätzlich nicht gestattet. |
Datensammlungen
Der Datenschutzbeauftragte der Swiss Casinos Gruppe führt ein Register über sämtliche Datensammlungen, welche personenbezogene Daten enthalten.
Datensicherheit
Die Swiss Casinos Betriebe betreiben aktives Datenmanagement, bilden Mitarbeitende explizit in den Bereichen Informationssicherheit und Umgang mit Personendaten aus. Ein eigens dafür eingesetzter Datenschutzbeauftragter überwacht mit den lokal zuständigen Datenschutzverantwortlichen die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und der internen Vorgaben.
«Authentizität, Integrität, Verfügbarkeit und Vertraulichkeit» sind die Säulen unserer Informationssicherheit und damit auch des Datenschutzes. Auf diesen Grundlagen basieren unsere Zielsetzungen im Bereich Datenschutz. Zur Umsetzung werden von den Swiss Casinos moderne Sicherheitstechnologien und definierte Prozesse in den Bereichen Erfassung, Speicherung, Archivierung und Vernichtung von elektronischen und physischen Daten eingesetzt.
Kontakt
Ihre Anregungen, Fragen und Hinweise zum Datenschutz nehmen wir gerne entgegen. Kontaktieren Sie uns.
