Marc_Jöggi

02.06.2021

Spielerschutz auch ausserhalb der Casinos

CEO-Blog vom 02.06.2021

Von Hans-Ulrich Rihs, VR-Präsident Swiss Casinos und Marc Baumann, CEO Swiss Casinos

Mit dem Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Geldspiele (EG BGS) sollen im Kanton Zürich erneut Geschicklichkeitsautomaten in den Restaurants zugelassen werden. Die Präventionsabgabe von 10% ist zwar begrüssenswert, ersetzt aber einen griffigen Spielerschutz nicht. Was vielen nicht bewusst ist: Mit einem Nein zum Gesetz bleiben Automaten trotzdem erlaubt, und zwar ohne Abgabe. Denn dann gilt Weiterhin das Bundesgesetz über Geldspiele. Wir erachten es als wichtig, dass der Kanton bei einem Ja zum EG BGS wirkungsvolle Massnahmen zum Schutz der Spielenden einführt. 

Ein Blick zurück

1990 haben die Zürcherinnen und Zürcher Geldspielautomaten aus den Restaurants und Spielsalons verbannt. Die Situation war sozial nicht mehr zu verantworten, viele Menschen wurden unkontrolliert ihrer Spielsucht überlassen. Das Vorgängerunternehmen von Swiss Casinos war damals selbst von diesem Verbot betroffen und musste nach diesem Entscheid einschneidende Massnahmen treffen.

Politisch und vor allem auch aus sozialer Sicht war aber klar, dass das Geldspiel, reguliert und kontrolliert, zugelassen werden soll. In der Illegalität gibt es mehr Probleme als in einem kontrollierten Umfeld.

Kurz vor der Jahrtausendwende stimmten die Schweizerinnen und Schweizer dem Artikel 106 der Bundesverfassung zu und erlaubten damit den Betrieb von Casinos. Wichtig dabei waren zwei Argumente: Erstens braucht es strenge und überwachte Spielerschutzmassnahmen und zweitens soll ein massgeblicher Teil des Spielumsatzes (bis 80%) der AHV zufliessen.

Seit 2002 gibt es in der Schweiz Casinos. Das Angebot ist breit und befriedigt alle Ansprüche, gleichzeitig ist die Betreuung der Menschen mit problematischem Spielverhalten nachhaltig. Zusammen mit den Suchtfachstellen werden die Risikofälle einzeln und sehr sorgfältig beurteilt und die betroffenen Personen betreut. Mit dieser Erfahrung haben die Casinobetriebe viel gelernt und sind im Laufe der Jahre zu Fachleuten im Umgang mit dem Geldspiel geworden.

2019 wurde das neue Geldspielgesetz in Kraft gesetzt. Neu sind auch Onlinespiele erlaubt. Hier gelten die gleichen strengen Vorschriften wie bis anhin bei den terrestrischen Casinos. Auch hier werden Spielerinnen und Spieler begleitet, um bei ihnen einen persönlichen Schaden zu vermeiden. Es hat sich gezeigt, dass die Mehrheit der Spielenden von den illegalen und sozial nicht verträglichen ausländischen Plattformen in die Schweiz zurückgeführt werden konnten. Sie spielen heute in einem kontrollierten Umfeld und vom Ertrag fliesst ein grosser Teil in die AHV.

Spielerschutz

Spielerschutz ist ein wichtiges Thema für uns Casinobetreiber. Swiss Casinos hat in den letzten Jahren viel in den Spielerschutz investiert und dabei auch Kompetenz und Know-how gewonnen. Wir haben gelernt, dass es Menschen gibt, die Mühe haben, einen gesunden Umgang mit dem Geldspiel zu finden. Dagegen treten unsere spezialisierten Mitarbeitenden in Zusammenarbeit mit der Suchtfachstelle RADIX jeden Tag mit Erfolg an. Ausserdem sind die Sanktionen bei Fehlverhalten empfindlich und der Reputationsschaden gross.

Grosses Risiko mit neuem Geldspielgesetz im Kanton Zürich

Das neue Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Geldspiele soll im Kanton Zürich erneut Geldspielautomaten in Restaurants, Spielsalons etc. zulassen. Damit riskieren wir, wieder in die Situation vor 1990 zurückzufallen. Menschen würden in Nebenräumen, Hinterzimmern, Couloirs etc. ihr Erspartes unkontrolliert und unbegleitet an Automaten verspielen.

Bei der Zulassung in den Restaurants geht es um «Geschicklichkeitsautomaten» im Unterschied zu den Geldspielautomaten im Casino. Untersuchungen haben jedoch gezeigt, dass insbesondere unkontrollierte Spielerinnen und Spieler den Unterschied nicht ausmachen können. Diese Automaten sprechen gerade spielsuchtgefährdete Personen an und verleiten sie zum unglücklichen Spiel. Suchtfachstellen bestätigen uns, dass betroffene Spielsüchtige deklarieren, dass diese Automaten für sie ein erhebliches Risiko darstellen. Zudem ist der Jugendschutz nicht gesichert. 

Offen für freien Markt – aber mit griffigem Spielerschutz

Wir stehen zu einem freien Markt und zu einem Markt mit Mitbewerbern. Nur so gibt es Innovation und Qualität in einem angemessenen Preis-Leistungsverhältnis. Es gibt aber Produkte und Angebote, die sozialen, gesellschaftlichen oder ökologischen Schaden anrichten können. Hier ist es nötig, dass der Staat regulierend eingreift, um Auswüchse zu verhindern. 

Die Schweizer Casinoanbieter nehmen ihre Verantwortung sehr ernst und können zu Recht als international vorbildlich bezeichnet werden. Die unkontrollierte Zulassung von Geldspielautomaten in den Gaststätten widerspricht der Haltung im Gesetz und lässt eine ungesunde Entwicklung zu. Wir bedauern deshalb, dass im neuen Gesetz mit der Zulassung der Geschicklichkeitsautomaten nicht gleichzeitig ein starker Spielerschutz formuliert wurde.

Es braucht in jedem Fall einen griffigen Spielerschutz

  • Bei einem Ja werden Spielautomaten in Restaurants zugelassen. Dann ist es nötig, dass der Kanton wirkungsvolle Massnahmen zum Spielerschutz vorsieht.
     
  • Bei einem Nein werden Spielautomaten ebenfalls zugelassen, jedoch ohne Regelung. Dann braucht es rasch ein neues Gesetz mit einem griffigen Spielerschutz.